Welche Rechte hat ein Aktionär?

Ein Aktionär erwirbt zusammen mit der Aktie auch die Rechte und Pflichten eines Aktionärs. Diese werden in der Satzung der Aktiengesellschaft und auch im Aktiengesetz geregelt. Im Normalfall erfolgt eine Unterteilung in die Verwaltungs- und Vermögensrechte.

Die Verwaltungsrechte als Aktionär

Das Verwaltungsrecht regelt die Teilnahme-, sowie das Stimm- und Auskunftsrechts zu Angelegenheiten der Aktiengesellschaft und der Hauptversammlung. Es dient der Interessenwahrung der Aktionäre. Zu den Pflichten des Aktionärs gehört die Zahlung einer Einlage auf das Grundkapital der Gesellschaft. In der Regel geschieht das durch den Kauf von Aktien oder der Zeichnung im Falle von Neu-Emissionen.

Die Pflicht zur Zahlung wird für den Aktionär auf den Preis begrenzt, den er für die Aktie gezahlt hat. Eine Nachschusspflicht im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist nicht vorgesehen.

Die Vermögensrechte

Zu den Vermögensrechten des Aktionärs gehören das Recht auf Dividende, also einer Gewinnbeteiligung. Weiterhin gehört das Bezugsrecht zu den Vermögensrechten, genau wie ein anteiliger Liquidationserlös im Falle einer Auflösung der Aktiengesellschaft.

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