Das Bezugsrecht kommt zum Tragen, wenn junge Aktien im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung nach §182 AktG ausgegeben werden. Alt-Aktionäre erhalten damit die Möglichkeit die neuen Aktien zu kaufen.
Wann entsteht das Bezugsrecht?
Hat ein Aktienunternehmen in der Vergangenheit bereits einmal Aktien ausgegeben und benötigt weiteres Kapital, kann diese Beschaffung von Eigenkapital durch die Ausgabe von jungen Aktien vorgenommen werden. Das Kapital kann dann zum Beispiel für die Übernahme anderer Unternehmen oder für Großprojekte eingesetzt werden.
Wichtig für die Ausgabe von jungen Aktien ist eine ordentliche Kapitalerhöhung nach §182 AktG.
Warum gibt es ein Bezugsrecht?
Die Ausgabe von jungen Aktien vergrößert die Gesamtzahl der ausgegebenen Unternehmensaktien. Damit geht einher, dass sich das Stimmrecht je einzelner Aktie verringert. In der Regel sinkt durch die Neuausgabe von Aktien der Aktienkurs.
Damit die bisherigen Alt-Aktionäre durch die veränderte Stimmrecht- und Kurssituation nicht schlechter gestellt werden, ist diesen nach dem §186 AktG ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Alt-Aktionäre können die jungen Aktien daher bevorzugt kaufen. Die Aktionäre können Ihr Stimmrechtanteil in den Unternehmen bewahren und werden vom Vermögen her nicht schlechter gestellt.
Wenn ein neuer Anleger die jungen Aktien erwerben möchte, muss er zunächst einmal das Recht zum Bezug erwerben. Im Anschluss kann er die Aktie zum Emmissionskurs kaufen.