Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung, oder auch kurz HV, ist eines von drei Organen einer Aktiengesellschaft. Zu den anderen beiden gehören der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Der Vorstand ist ein ausführendes Organ und leitet die Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat besitzt eine Kontrollfunktion. Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre und zugleich das oberste Beschlussorgan. Geregelt ist das im Aktiengesetz §118.

Das Stimmrecht

Aktionäre können auf der HV von ihrem Stimmrecht gebrauch machen. Davon ausgenommen sind Aktionäre, die stimmrechtslose Vorzugsaktien bezogen haben. Wenn ein Aktionär sein Stimmrecht auf der HV nicht ausüben kann, oder möchte, so kann er sein Stimmrecht an seine Depotbank abtreten. Das Depotstimmrecht ist im §135 Aktiengesetz geregelt.

Welche Aufgabe hat die Hauptversammlung?

Nach dem §119 Aktiengesetz wird auf der HV der Aufsichtsrat gewählt. Weiterhin wird der Vorstand entlastet und es wird über die Verwendung des Bilanzgewinns entschieden. Bei bevorstehenden Kapitalmaßnahmen muss auf der Hauptversammlung die Zustimmung eingeholt werden.

Im Normalfall findet eine HV einmal im Jahr statt. Sie muss durch den Vorstand mindestens 30 Tage vorher einberufen werden.

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner