Welche Aktienarten gibt es?

Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt der neue Aktienbesitzer verbriefte Rechte am Unternehmen. Hierbei unterscheidet man nach den Übertragungseigenschaften der Aktien in Inhaber- und Namensaktien.

Inhaberaktien

Der größte Teil der gehandelten Aktien in Deutschland sind Inhaberaktien. Diese ermöglichen den Aktieninhabern die Wahrnehmung aller Aktionärsrechte.

Inhaberaktien werden in der Regel an der Börse gehandelt. Der Preis für den Handel bestimmt sich aus Angebot und Nachfrage. Wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, erfolgt die Übergabe der Aktie an den Käufer.

Auf Grund des schnellen Börsenhandels ist es jedoch für die Aktiengesellschaft nicht möglich, die Struktur ihrer Aktionäre zu kennen. Hierdurch kann ein Aktionär zum Beispiel immer mehr Unternehmensanteile erwerben und eine feindliche Übernahme durchführen.

Namensaktien

Der Name verrät bereits, dass diese Aktienart personalisiert ausgegeben oder übertragen wird. Für die Übertragung ist eine Legitimation des neuen Aktionärs notwendig. Hierbei werden Name, Adresse und Geburtsdatum in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Vorgeschrieben ist diese Art der Übertragung von Namensaktien im §67 AktG.

Zusätzlich kann die Eintragung des Aktionärs in das Aktienregister von einer Zustimmung der Aktiengesellschaft abhängig gemacht werden. Hierbei handelt es sich dann um sogenannte vinkulierte Namensaktien.

Ein Vorteil für die Aktiengesellschaft ist, dass die Aktionärsstruktur bekannt ist. Hierdurch kann das Unternehmen feindliche Übernahmen früher erkennen.

Vorzugsaktien

Weiterhin unterscheiden sich die Aktien in Stamm- und Vorzugsaktien. Bei Vorzugsaktien verzichtet der Aktionär in der Regel nach §139 AktG auf sein Stimmrecht. Hierfür erhält er in der Regel eine höhere Dividendenzahlung oder im Falle einer Liquidation, einen höheren Erlös.

Da es sehr viele institutionelle Anleger gibt, verliert diese Aktienart immer mehr an Bedeutung. Institute möchten ungern auf ihr Stimmrecht verzichten.

Stammaktien

Die meisten Aktien sind in der Regel Stammaktien. Der Aktionär hat bei diesen Stammaktien ein Recht auf Gewinnanteile und Liquidationserlöse. Weiterhin hat er ein Auskunfts- und Bezugsrecht. Ganz wichtig ist auch das Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

Der Nennwert der Aktien

Zu guter Letzt werden Aktien auf Grund des Nennwerts unterschieden. Es gibt Nennwertaktien mit einem Nennwert von einem Euro. Die Alternative sind Stückaktien bei welcher der Wert sich errechnet indem man das Grundkapital durch die Gesamtzahl der Aktien teilt.

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